Da in Deutschland ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs auf das Heizen und die Erzeugung von Warmwasser zurückzuführen ist, hat der Bundesrat am 05.November 2021 der Änderung der Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt.
Das Ziel soll sein, dass die Bereitstellung einer unterjährigen Verbauchsinformation beim Mieter zu einer Verbrauchsveränderung führt und daraus Energie-, bzw. Kosteneinsparungen resultieren.
Seit dem 01.Dezember 2021 | Ab dem 01.Januar 2022 | Bis zum 31.Dezember 2026 | Bis 31.12.2031 |
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Bei Neuausstattung und Gerätetausch dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. | Mieter in fernauslesbaren Liegenschaften müssen monatlich ihre aktuellen Verbrauchsinformationen mitgeteilt werden. | Alle Messgeräte müssen ab diesem Zeitpunkt fernauslesbar sein. | Fernablesbare Ausstattungen müssen mit der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden. |
Durch die neue Heizkostenverordnung sind u.a. Wohnungsunternehmen und Vermieter dazu verpflichtet fernablesbare Messgeräte zu verbauen und die unterjährige Verbrauchsinformation monatlich bereitzustellen.