Vereinheitlichung der Eichfrist
Wärme-, Warm- und Kaltwasserzähler haben jetzt eine einheitliche Eichfrist von sechs Jahren. VerbraucherInnen sollen durch die einheitliche Eichfrist, insbesondere bei der Vereinheitlichung der Austauschtermine, entlastet werden.
Auch wir freuen uns, weil diese Neuerung auch eine positive ökologische Auswirkung hat und unserem Nachhaltigkeitsgedanken entspricht.
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 26.10.2021, ausgegeben am 02.11.2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 26
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