EED-Novellierung

Am 21.12.2018 wurde im Amtsblatt der EU die EED-Novellierung veröffentlicht.

Durch die Veröffentlichung müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Das hat Auswirkungen auf die Verbrauchserfassung, Erfassungstechnik und den Turnus für Verbrauchsinformationen.
Für die Umsetzung ist der nachstehende Zeitplan vorgesehen:
25.10.2020 Bei Neuausstattung, Modernisierung oder Gerätetausch Fernablesungsanforderung für Mess- und Erfassungsgeräte verpflichtend.
01.01.2022 Nutzern bei denen bereits fernablesbare Geräte vorhanden sind, müssen die Verbrauchsinformationen monatlich zur Verfügung gestellt werden.
01.01.2027 Alle Mess- und Erfassungsgeräte müssen fernauslesbar sein
Wir setzen gern die EED mit Ihnen um – Messbar gut!

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